Inklusion
„Jetzt konzentriere Dich doch mal!“ „Dein Heft ist ja das totale Chaos!“„Bleib endlich still auf deinem Platz sitzen“!„Du könntest ja eine gute Schülerin sein, wenn Du nur wolltest!“
Manche Schülerinnen und Schüler haben es wirklich nicht leicht an öffentlichen Schulen. Solche oder ähnliche Aussagen bekommen sie nämlich regelmäßig zu hören. Dabei stellt sich aber die Frage, ob sie wirklich nicht wollen, oder einfach nicht können? Irgendwie ist man im Unterricht darauf eingestellt, dass jeder Schüler gut hört und sieht, sich ausreichend lange konzentrieren und still auf seinem Platz arbeiten kann – Was aber, wenn dies nicht so ist?
Dann liegt meistens ein spezieller Förderbedarf vor. Wenn z.B. ein Schüler unter Tics (unwillkürliche Bewegungen) leidet oder gerade eine schwere körperliche Krankheit oder eine Depression hinter sich gebracht hat, hat dies natürlich nichts mit Intelligenz, der grundsätzlichen Leistungsfähigkeit oder der allgemeinen Eignung für den Besuch am Gymnasium zu tun. Vielmehr benötigen die Betroffenen Hilfe, um ihren Schulalltag erfolgreich meistern zu können. Experten sprechen dabei von zielgleicher Inklusion. Gemeint ist damit, dass Schülerinnen und Schüler trotz Problemen in dem einen oder anderen Bereich den gleichen Schulabschluss erreichen sollen wie ihre gesunden Mitschülerinnen und Mitschüler. Sie sollen im Schulalltag speziell gefördert werden, damit sie ihren Schulalltag erfolgreicher und glücklicher erleben können.
Dafür kann das Städtische Gymnasium Schmallenberg Hilfeanbieten. Seit einigen Monaten gibt es nicht nur ein Inklusionskonzept, sondern auch einen Beauftragten für Inklusion. Dieser steht, zusammen mit dem Beratungsteam, den betroffenen Schülerinnen und Schülern und deren Eltern genauso zur Verfügung wie den unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrern. Je nach Förderbedarf kann ein individuelles Konzept zur praktischen Unterstützung erstellt werden. Für Schülerinnen und Schüler mit eingeschränkter Bewegungsfähigkeit kann z.B. ein ebenerdiger Klassenraum eingerichtet und ein Aufzug genutzt werden.
Näheres können Sie dem Inklusionskonzept entnehmen. Für weitere Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Dr. Joachim Arhelger (Inklusionsbeauftragter)