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Entschuldigung & Beurlaubung

Entschuldigung


Krankheitsbedingtes Fehlen ist vor Unterrichtsbeginn (ab 7:30 Uhr) telefonisch im Sekretariat unter 02972 47134 zu melden. 

In der Sekundarstufe I ist für jede Fehlzeit der Klassenleitung in der Regel am ersten Schultag nach der Abwesenheit eine schriftliche Entschuldigung, bei Attestpflicht ebenfalls die dazugehörige ärztliche Bescheinigung, vorzulegen. Geschieht dies nicht, gilt die Fehlzeit als unentschuldigt.

Entschuldigungsformular

 

In der Sekundarstufe II sind die krankheitsbedingt versäumten Unterrichtsstunden durch die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten auf dem sog. Entschuldigungszettel zu entschuldigen. Ist die Volljährigkeit erreicht, können die Schülerinnen und Schüler diese auch selbst entschuldigen. Alle Fehlzeiten müssen beim ersten Besuch des versäumten Kurses nach der Abwesenheit durch den Fachlehrer bzw. die Fachlehrerin gegengezeichnet werden. Geschieht dies nicht, gilt die Fehlzeit als unentschuldigt.


In allen Fälllen gilt: Versäumter Unterrichtsstoff muss selbstständig nachgearbeitet werden.

Beurlaubung


Beurlaubungen für einen Tag sind bei der Klassen- bzw. Stufenleitung, längerfristige Beurlaubungen bei der Schulleitung mindestens zehn Tage im Voraus zu beantragen.

Beurlaubungsformular

Mitwirkungsmöglichkeiten von Eltern

Mitwirkungsmöglichkeiten von Eltern & Erziehungsberechtigten

Das Recht der Eltern, durch ihre Vertretungen an der Gestaltung des Schulwesens mitzuwirken, hat einen hohen Stellenwert und ist in Nordrhein-Westfalen in der Landesverfassung (Art 10 Absatz 2) verankert. Wie Mitwirkung im Einzelnen abläuft, regelt das Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG) und hier vor allem der Teil über die Schulverfassung (§§ 62 ff. SchulG).

Die Gremien, in denen Eltern mitwirken, sind die Klassenpflegschaft, die Klassenkonferenz, die Schulpflegschaft, die Fachkonferenzen und die Schulkonferenz. Eltern haben das Recht, von den Lehrerinnen und Lehrern über die Lern- und Leistungsentwicklung sowie über das Arbeits- und Sozialverhalten ihrer Kinder unterrichtet zu werden. Sie können nach Absprache mit der Lehrerin oder dem Lehrer am Unterricht des eigenen Kindes teilnehmen. Auch die Mitarbeit in hierfür geeigneten Unterrichtsbereichen ist möglich, wenn die Klassenpflegschaft und die Schulleitung dem zustimmen. In Frage kommen Projekte, Lesestunden, Förderstunden, Arbeitsgemeinschaften sowie die Mitarbeit bei Schulveranstaltungen und bei Ganztagsangeboten außerhalb des Unterrichts (Quelle: Elternmitwirkung in der Schule. Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen)

Mindestens einmal im Schuljahr werden die Eltern zur Klassenpflegschaftssitzung eingeladen. Hier bekommen sie wichtige Informationen über Unterrichtsinhalte und Lernmittel sowie über alles, was die Klasse ihres Kindes betrifft. Für Eltern ist die Klassenpflegschaftssitzung eine gute Möglichkeit abzusprechen, in welchen Bereichen in der Schule sie sich engagieren können, zum Beispiel bei der Planung und Organisation von Klassenfahrten oder bei Klassen- und Schulfesten. Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer nimmt an der Klassenpflegschaftssitzung teil. Alle anderen Lehrerinnen und Lehrer, die in der Klasse unterrichten, können ebenfalls zu der Sitzung eingeladen werden – soweit es zur Beratung und Information der Eltern erforderlich ist. Ab Klasse 7 kann die Klassensprecherin oder der Klassensprecher hinzukommen. Bei der ersten Sitzung der Klassenpflegschaft wählen die Eltern eine Vorsitzende/einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter. Beide nehmen über ihre Aufgaben in der Klassenpflegschaft hinaus mit beratender Stimme an der Klassenkonferenz teil. Die Vorsitzende oder der Vorsitzende vertritt die Interessen der Eltern in der Schulpflegschaft. Besteht kein Klassenverband, bilden die Eltern der Schülerinnen und Schüler jeder Jahrgangsstufe die Jahrgangsstufenpflegschaft. Die Jahrgangsstufenpflegschaft wählt für je 20 „angefangene“ Schülerinnen und Schüler eine Vertreterin oder einen Vertreter für die Schulpflegschaft, das heißt für 61 Schülerinnen und Schüler werden 4 Vertreterinnen und Vertreter gewählt. Für jede Vertreterin oder jeden Vertreter wird eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter gewählt.


Was machen eigentlich Klassenpflegschaftsvorsitzende?

  • Sie berufen die Sitzungen der Klassenpflegschaft ein.
  • Sie legen die Tagesordnung der Sitzungen fest (in Absprache mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer). Weitere Themen zur Tagesordnung können von allen Eltern angemeldet werden.
  • Sie vertreten die Interessen der Eltern in der Schulpflegschaft.
  • Sie nehmen an der Klassenkonferenz mit beratender Stimme teil.

(Quelle: Elternmitwirkung in der Schule. Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen)

Alle Klassenpflegschaftsvorsitzenden nehmen an der Sitzung der Schulpflegschaft teil, die in der Regel einmal im Schuljahr tagt. Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien. Sie ist deshalb ein gutes Diskussionsforum, um unterschiedliche Auffassungen und Interessen der Eltern abzustimmen. Informationen der Schulleitung können hier über die Klassenpflegschaftsvorsitzenden an alle Eltern weitergegeben werden. Entscheidungen, die in der Schulkonferenz – dem obersten Mitwirkungsgremium der Schule zu treffen sind, werden hier zuvor besprochen und beraten. Die Schulpflegschaft kann auch eigene Anträge an die Schulkonferenz richten, über die dort abgestimmt wird. Eine wichtige Aufgabe der Schulpflegschaft ist die Wahl der Elternvertretung für die Schulkonferenz und für die Fachkonferenzen. Neben dem Vorstand können bis zu drei Stellvertreterinnen und Stellvertreter in die Schulkonferenz gewählt werden. Ähnlich wie bei der Klassenpflegschaft lädt die Schulpflegschaftsvorsitzende zu den Sitzungen der Schulpflegschaft ein und setzt die Tagesordnung fest. Wer als Vorsitzende oder Vorsitzender eines Elterngremiums nach außen auftritt, kann nicht für die Schule sprechen. Die Schule wird nach außen, gegenüber dem Schulträger und der Schulaufsicht, durch die Schulleiterin oder den Schulleiter vertreten. Sie oder er ist dabei an die Beschlüsse der Schulkonferenz gebunden.

Die Schulpflegschaft
Wer ist drin?

  • Die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften
  • Die Vorsitzenden der Jahrgangsstufenpflegschaften.

Mit beratender Stimme:

  • Zwei vom Schülerrat gewählte Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7
  • Die Schulleiterin oder der Schulleiter
  • Die Vertreterinnen und Vertreter der Vorsitzenden der Klassenpflegschaften
  • Die Vertreterinnen und Vertreter der Vorsitzenden der Jahrgangsstufenpflegschaften

 

Die Fachkonferenz berät über alle das Fach oder die Fachrichtung betreffenden Angelegenheiten einschließlich der Zusammenarbeit mit anderen Fächern. Sie ist verantwortlich für die schulinterne Qualitätssicherung und -entwicklung der fachlichen Arbeit und berät über Ziele, Arbeitspläne, Evaluationsmaßnahmen und -ergebnisse und Rechenschaftslegung. Sie entscheidet in ihrem Fach insbesondere über

  • Grundsätze zur fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit
  • Grundsätze zur Leistungsbewertung
  • Vorschläge an die Lehrerkonferenz zur Einführung von Lernmitteln.


Die Fachkonferenz
Wer ist drin?
Lehrerinnen und Lehrer, die die Lehrbefähigung für das entsprechende Fach besitzen oder darin unterrichten.
Mit beratender Stimme:
Zwei Vertretungen der Eltern
Zwei Vertretungen der Schülerinnen und Schüler.
Die Schulkonferenz kann eine höhere Zahl von Vertretungen der Eltern beschließen.

(Quelle: Elternmitwirkung in der Schule. Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen)

 

Die Schulkonferenz ist das höchste Gremium der Schule. Ihr gehören Elternvertreterinnen und -vertreter, Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler an. Die Schulkonferenz befasst sich mit allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten. Vorschlägen der Schulleitung und des Schulträgers stimmt sie zu oder lehnt sie ab. Sie verabschiedet Grundsätze und Stellungnahmen.

Was ist eine Drittelparität?
Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrer sind zu gleichen Teilen in der Schulkonferenz der Schulen mit einer Sekundarstufe vertreten (Drittelparität).

Die Schulkonferenz hat

  • 6 Mitglieder an Schulen mit bis zu 200 Schülerinnen und Schülern
  • 12 Mitglieder an Berufskollegs
  • 12 Mitglieder an Schulen mit bis zu 500 Schülerinnen und Schülern,
  • 18 Mitglieder an Schulen mit mehr als 500 Schülerinnen und Schülern.

Die Schulkonferenz
Wer ist drin?

  • Eltern (gewählt von der Schulpflegschaft)
  • Lehrkräfte (gewählt von der Lehrerkonferenz)
  • Schülerinnen und Schüler (gewählt vom Schülerrat).

Mit beratender Stimme:

  • Die ständige Vertretung des Schulleiters oder der Schulleiterin
  • Verbindungslehrerinnen und -lehrer.

Den Vorsitz führt die Schulleiterin oder der Schulleiter, aber ohne Stimmrecht. Nur bei Stimmengleichheit gibt das Votum der Schulleiterin/des Schulleiters den Ausschlag.

(Quelle: Elternmitwirkung in der Schule. Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen)

 

Mitglieder der Schulkonferenz (Schuljahr 2019/2020)

 

Unterrichtszeiten

1. Stunde 07:45 Uhr bis 08:30 Uhr
2. Stunde 08:35 Uhr bis 09:20 Uhr
Große Pause 09:20 Uhr bis 09:40 Uhr
3. Stunde 09:40 Uhr bis 10:25 Uhr
4. Stunde 10:30 Uhr bis 11:15 Uhr
Große Pause 11:15 Uhr bis 11:30 Uhr
5. Stunde 11:30 Uhr bis 12:15 Uhr
6. Stunde 12:20 Uhr bis 13:05 Uhr
7. Stunde 13:10 Uhr bis 13:55 Uhr
8. Stunde 14:00 Uhr bis 14:45 Uhr
9. Stunde 14:50 Uhr bis 15:35 Uhr

Termine

Mensa & Speiseplan

Am Schulzentrum gibt es eine Mensa, die zusammen mit der Schule am Wilzenberg genutzt wird. Um 12:20 Uhr gibt es hier ein Mittagsmenü für 3,60 €, in den beiden Pausen wird ein vielfältiges und interessantes Angebot an kleineren Snacks angeboten (Schnitzelbrötchen, Pizza uvm.). 

Informationen zum bargeldlosen Bestellsystem erhalten die Schülerinnen und Schüler direkt in der Mensa oder in der Musikbildungszentrum Südwestfalen GmbH.

Freitags hat die Mensa Ruhetag.

Schließfächer

Seit einigen Jahren bietet die Firma Mietra an unserer Schule Schließfächer zur Anmietung an. Diese stehen im Atrium der ersten Etage.

Schulsachen wie Sportbekleidung, Zeichenmaterialien und Schulbücher sowie persönliche Wertgegenstände können in einem Schließfach sicher verstaut werden. Der Rücken wird entlastetet und die Schüler können sich deutlich unbeschwerter im Schulhaus bewegen. Die Anmietung der Schließfächer erfolgt direkt über die Mietra-Homepage. Nach erfolgreicher Anmeldung werden die Zugangsdaten per E-Mail zugeschickt und im Anschluss kann man Schließfach direkt nutzen.

 

Anmeldung von Schließfächern

Infobrief

Elternsprechtag

Elternsprechtag

Zweimal im Schuljahr finden Elternsprechtage statt, in denen Eltern Rückmeldung bzw. einen Überblick über die Leistungen ihres Kindes in den verschiedenen Fächern erhalten. Etwa eine Woche vor dem Elternsprechtag können zwischen Lehrern und Schülern Termine abgesprochen werden. Entsprechende Elternbriefe dazu werden zeitnah ausgeteilt. Für jeden Termin stehen max. 10 Minuten zur Verfügung, d.h. es können in diesem Rahmen keine ausführlichen Beratungsgespräche stattfinden.

Für die ausführliche Besprechung von Fördermaßnahmen oder schulischen Problemen sollte unbedingt ein separater Termin mit der Lehrkraft vereinbart werden, da im Interesse eines geregelten bzw. koordinierten zeitlichen Ablaufs der 10-Minuten Takt unbedingt eingehalten werden muss. Ein solcher Termin ist über die schulische E-Mailadresse der Lehrkraft zu vereinbaren.


Kontakte/ E-Mailadressen des Kollegiums